Derzeit wird die Wärmewende heiß diskutiert. Bei all den Diskussionen werden jedoch ein paar Grundvoraussetzungen völlig außer Acht gelassen, deren Nichtbeachtung das Scheitern dieser Wende schon von Beginn an besiegelt.
Punkt 1
Das ganze Gesetzespaket zur Wärmewende bezieht sich fast ausschließlich nur auf Wohngebäude. Man muss aber den Gesamtgebäudebestand betrachten. Dies soll hier einmal erfolgen. Es müssen Wohngebäude und Nichtwohngebäude (Gewerbebauten, Industriebauten, landwirtschaftliche Bauten, …) unterschieden werden. Bei der Suche nach belastbarem Material fällt auf, dass eine Bestandsanalyse extrem schwer ist.
Zu Wohngebäuden findet man sehr ausführliche und detaillierte Informationen beim Statistischen Bundesamt. So gab es laut Destatis 2021a im Jahr 2020 3.938 Mio. m² Wohnfläche. Interessanter wäre jedoch der umbaute Raum, der wiederum nicht zu finden ist. Man kann jedoch von einer durchschnittlichen Raumhöhe für Wohnraum von 2,5 m ausgehen. Somit ergibt sich ein umbauter Raum von 9.845 Mio. m³ für Wohngebäude.
Für Nichtwohngebäude findet man nur Angaben beim Leibnitz Institut für ökologische Raumentwicklung belastbares Zahlenmaterial. Laut der dort veröffentlichten Forschungsdatenbank bestehen in Deutschland 18.182 Mio. m³ beheizter umbauter Raum in Nichtwohngebäuden.
Wenn man nun noch die gesamten CO2-Emmisionen prozentual betrachtet, wie zum Beispiel hier in einer Auswertung von DESTATIS, sah die Verteilung der CO2-Emmisionen wie folgt aus:
Energiewirtschaft 33,00 %
Industrie 24,59 %
Verkehr 22,60 %
Gebäude 18,48 %
Landwirtschaft 1,33 %
Im gesamten Gebäudebereich fallen also 18,48% der gesamtdeutschen CO2-Emmisionen an, davon entfallen aber nur ca. 35% auf Wohngebäude, das sind dann also gerade einmal 6,47% der Gesamt-CO2-Emmissionen. Dafür dürfen die Verbraucher nach vorläufigen Schätzungen 9,1 Mrd. € jährlich zahlen. In dieser vorläufigen Bewertung ist aber nur der tatsächliche Heizungstausch und nicht eine eventuell notwendige energetische Sanierung enthalten. (z.B. Fassadendämmung, Fenstertausch, Dachdämmung, Austausch der Heizsystem, …)
In den Gesetzesvorlagen zur Wärmewende werden also von Grund an nur ca. 35% des Gebäudebestandes in der Betrachtung berücksichtigt und 65% ausgeklammert. Bei Wohngebäuden kann jeder, der finanziell dazu in der Lage ist, schon jetzt und freiwillig entsprechende CO2-vermindernde Maßnahmen installieren. Noch nicht installiert sind diese in der Regel dort, wo es entweder ökonomisch nicht sinnvoll oder finanziell nicht tragbar ist. Und genau dort soll mit entsprechenden Vorschriften nun eingegriffen werden.
Eine Entlastung der Haushalte ist dabei in der Hauptsache durch Vermittlung von KfW-Darlehen vorgesehen, das Ganze dann noch Einkommensabhängig. Wie Mieter letztlich von Mietpreiserhöhungen durch die notwendigen Modernisierungen geschützt werden sollen, ist noch gänzlich offen.
Letzten Endes trägt die volle Last dieses Gesetzespaketes der Bürger!
Gebäude müssen zwar nicht sofort umgerüstet werden. Sollen sie jedoch verkauft, verschenkt oder vererbt werden, müssen diese Maßnahmen spätestens 3 Jahre nach Eigentümerwechsel erfolgen. Damit haben nicht sanierte Gebäude automatisch schon jetzt an Wert verloren.
Die Angelegenheit wird sich ähnlich entwickeln, wie das Desaster bei den Dämmvorschriften. Hier wurden im Wohnbereich bis 2020 ca. 500 Mrd. € zur besseren Dämmung eingesetzt. Der Effekt für den Klimaschutz: nicht messbar, zuletzt ist der CO2-Ausstoß im Gebäudebereich sogar wieder gestiegen, wie ein Artikel des Focus berichtete.
Punkt 2
Man muss weiterhin berücksichtigen, dass die in der Hauptsache zu verbauenden Luft-Luft- und Luft-Wasser-Wärmepumpen den Großteil Ihres Energiebedarfs von November bis Februar benötigen, in einer Zeit also, in der im gesamten Deutschland eine Dunkelflaute herrscht.
Laut bdew wurden im November 2022 20,4%, im Dezember 2022 18,6, im Januar 2023 24,8 und im Februar 2023 20,2% des Stromes aus erneuerbaren Energien erzeugt. Der Rest wurde über konventionelle Kraftwerke, in der Hauptsache durch Kohlekraftwerke, erzeugt. An dieser Tatsache wird sich auch in absehbarer Zukunft nichts ändern können, da in Deutschland keine Technologie zugelassen ist, die Strom im benötigten Umfang für diesen Zeitraum grün erzeugen oder speichern kann. Wenn mehr Wärmepumpen installiert werden, steigt natürlich auch der Strombedarf genau in dieser Zeit.
Punkt 3
Durch das Verbot der bisherigen Heiztechnologien werden viele noch funktionsfähige Heizungen verschrottet. Die ursprüngliche Herstellung verursachte CO2-Emmisionen und verbrauchte Ressourcen, die Entsorgung sorgt für zusätzliche CO2-Emmissionen. Die Herstellung der neuen Heizungen sorgt wiederum für zusätzliche CO2-Emmisionen und benötigt auch wieder zusätzliche Ressourcen.
Ergebnis
Das Ziel der Wärmewende kann mit dem Gesetzespaket nicht erreicht werden, da der Großteil der Gebäude nicht berücksichtigt wird und der Betrieb der Wärmepumpen nur über CO2-intensiven Strom gewährleitet ist.
Klimaschutz kann man diesem Gesetzesvorschlag beim besten Willen nicht unterstellen. Das ganze Paket läuft mit seinen Kostenfaktoren, die nur zu Lasten der Bürger gehen, auf eine Enteignung derselben hinaus!
Quellen:
https://www.datanwg.de/fileadmin/user/iwu/210412_IWU_Projektinfo-8.3_BE_Strukturdaten_final.pdf